Ein Fahrgast steigt in München samt seinem Fahrrad in die
Tramway ein. Der Fahrer macht ihn aufmerksam, dass der
Transport nicht erlaubt sei – und bekommt vom renitenten
Radler sogar Schläge angedroht. Daraufhin entschlüpft dem
Fahrer – man kann’s ihm nachfühlen – der Ausdruck
„Arschgeige“. Und hat jetzt, um in der Mundart zu bleiben, den
Scherm auf.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft erwägt nun nämlich glatt
eine Kündigung des Bediensteten, weil sein Ton nicht
„gesellschaftsfähig“ gewesen sei „und gerade gegenüber Kunden
nicht akzeptiert werden kann“.
Der Dienstgeber findet „derbe, beleidigende Ausdrücke fehl
am Platz“, stößt sich aber nicht am oberbayerischen Dialekt
des Mannes. Wobei sich die Frage erhebt, ob er über eine sanft
geflüsterte „Gesäß-Violine“ auch gestolpert
wäre.
vom 05.02.2008 |