MÜNCHEN. "Arschgeige" ist in
Oberbayern - wie überall sonst - kein Instrument. Da laut
seinem Arbeitgeber aber der Ton die Musik macht, droht einem
Straßenbahn-Chauffeur die Kündigung. Ein Fahrgast hatte,
vorschriftswidrig, sein Fahrrad mitnehmen wollen.
Weil er einen Fahrgast "Arschgeige" genannt hat, will die
kommunale Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einem 44 Jahre
alten Trambahn-Fahrer kündigen. Die Stadtwerke München (SWM)
bestätigten am Donnerstag entsprechende Medienberichte. Dieser
Ton sei aus Sicht von MVG und SWM nicht gesellschaftsfähig und
könne gerade gegenüber Kunden nicht akzeptiert werden, hieß es
in einer SWM-Mitteilung.
Kein Dialekt-Problem
Aus diesem Grunde werde die Kündigung angestrebt, nicht
aber wegen des oberbayerischen Dialektes des Mannes. Dieser
sei bei der MVG nicht verboten, "aber der Ton macht die
Musik". Die MVG unterscheide nicht zwischen Dialekt und
Hochdeutsch, sondern zwischen höflich und unhöflich.
Schläge angedroht
Nach dieser Maßgabe dürften Fahrgäste natürlich auch nicht
geduzt werden, das sei ausdrücklich verboten. Derbe,
beleidigende Ausdrücke seien erst recht fehl am Platz. "Die
MVG erwartet von ihren Fahrern deutliche Auskünfte und
Ansagen. Das muss nicht verpflichtend auf Hochdeutsch sein,
aber - und das ist das Entscheidende - klar verständlich für
jedermann", hieß es weiter in der Mitteilung. Der Ausdruck
"Arschgeige" soll im Streit mit einem Fahrgast gefallen sein,
der verbotswidrig ein Fahrrad in der Tram mitnehmen wollte und
dem Fahrer schließlich sogar Schläge angedroht haben
soll.
© apa/nachrichten.at
18:03 31.01.2008 |